ERÖFFNEN SIE EIN UNTERNEHMEN IN LITAUEN
UND STARTEN SIE IHR UNTERNEHMEN IN EUROPA
Die Europäische Union wird von vielen Unternehmern als eine der besten Regionen für die Ausweitung der Unternehmenstätigkeit und Optimierung der Besteuerung angesehen.
Wenn Sie in der EU ein eigenes Business aufbauen möchten, sollten Sie erwägen, ein Unternehmen in Litauen zu eröffnen oder zu erwerben. Das Verzeichnis bereits bestehender Unternehmen finden Sie hier.
Vorteile einer Geschäftstätigkeit in Litauen
Beliebte Geschäftsgebiete in Litauen
Preise für Serviceleistungen
Eintragung / Verkauf neuer oder bereits bestehender Unternehmen, Niederlassungen
Verkauf eines bereits bestehenden Unternehmens (vollständiges Dokumentenpaket)
Juristische Adresse
Verkauf eines bereits bestehenden Unternehmens (vollständiges Dokumentenpaket)
Juristische Adresse
Erwerb in üblicher Weise beim Notar / dringend ohne Notar
Einreichung der Dokumente beim Litauischen Registerzentrum
Verkaufsfertiges Unternehmen (vollständiges Dokumentenpaket)
Juristische Adresse
Erwerb in üblicher Weise beim Notar / dringend ohne Notar
Einreichung der Dokumente beim Litauischen Registerzentrum
Siegel
Beratung zur Eröffnung eines Bankkontos
Finanzielle und rechtliche Beratung
Amtliche Eintragung des schlüsselfertigen Unternehmens und umfassende Unternehmensunterstützung!
Die beliebtesten Rechtsformen der Unternehmensorganisation
Die Gründung eines eigenen Unternehmens in Litauen ist wirklich sehr profitabel, alle Vorteile sind oben angeführt. Der nächste Schritt, über den Sie nachdenken sollten, ist die Wahl der Rechtsform Ihres künftigen Unternehmens. In Litauen gibt es nicht viele Formen juristischer Unternehmensorganisationen, jede davon hat ihre eigenen Vor- und Nachteile.
Die richtige Wahl der Rechtsform der eigenen Unternehmens-organisation erfordert die Festlegung von Plänen und Zielen zukünftiger Aktivitäten. Nachfolgend sind verfügbare Formen von in Litauen eingetragenen Unternehmen aufgeführt.
Eine der beliebtesten Formen einer juristischen Person mit beschränkter Haftung, deren Mitglieder Unternehmensanteile besitzen, diese Anteile jedoch nicht öffentlich gehandelt werden und normalerweise nicht ohne Zustimmung der Gesellschaftsmitglieder (Aktionäre) frei verkauft oder an andere übertragen werden können. Eine geschlossene Aktiengesellschaft (UAB) ist eine beliebte Form für kleine und mittlere Unternehmen.
Die Hauptmerkmale einer geschlossenen Aktiengesellschaft:
- Höchstzahl der Aktionäre: Eine UAB (CJSC) kann von einer oder mehreren natürlichen und/oder juristischen Personen gegründet werden, es können jedoch bis zu 2 sein.
- Eingeschränkte Umlauffähigkeit der Aktien: Die Aktien der UAB (CJSC) können normalerweise nicht frei auf dem freien Markt verkauft werden. Die Übertragung von Aktien an andere Personen erfordert oft die Zustimmung bestehender Aktionäre oder die entsprechenden Bedingungen, die in der Satzung der Gesellschaft festgelegt sind.
- Beschränkte Haftung der Teilnehmer: Teilnehmer (Aktionäre) der UAB (CJSC) haften nur für ihre Einlagen in das Stammkapital der Gesellschaft. Ihr persönliches Vermögen wird nicht durch Schulden und Verbindlichkeiten der Gesellschaft gefährdet.
- Das Stammkapital: Eine UAB muss über ein Stammkapital verfügen, das in Aktien aufgeteilt ist. Das Stammkapital kann zur Geschäfts-finanzierung und zur Deckung von Verbindlichkeiten genutzt werden. Das Stammkapital muss mindestens 1.000 EUR betragen.
- Organisationsstruktur: Im Allgemeinen verfügt eine UAB (CJSC) über ein Leitungsorgan, beispielsweise einen Vorstand, der strategische Entscheidungen trifft und das Unternehmen leitet.
Kleingemeinschaft (MВ) ist eine gewerbliche Organisation mit beschränkter zivilrechtlicher Haftung, das heißt, ihre Mitglieder haften nicht für ausstehende Verpflichtungen mit ihrem Privatvermögen. Dies ist eine beliebte Form für kleine und mittlere Unternehmen. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge an die Kleingemeinschaft ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern wird von den Mitgliedern der Kleingemeinschaft selbst bestimmt. Diese Form ist sehr ähnlich der Form der Geschlossenen Aktiengesellschaft (UAB). Für beide Rechtsformen gelten die gleichen Gesetze.
Hauptmerkmale der Kleingemeinschaft:
- Begrenzte Teilnehmerzahl: Eine Kleingemeinschaft kann eine begrenzte Teilnehmerzahl haben, die durch die litauische Gesetzgebung festgelegt wird. In der Regel sind es nicht mehr als 10 Personen (nur natürliche Personen).
- Haftung der Teilnehmer: Die Teilnehmer der Kleingemeinschaft haften nur für ihre Einlagen in die Mitgliedsbeiträge der Gemeinschaft.
- Das Stammkapital: Der Mindestanfangsbeitrag zur Kleingemeinschaft beträgt 1 Euro.
- Management: Eine Kleingemeinschaft wird von ihren Teilnehmern (Gründern) oder einem ernannten Direktor geleitet. Wichtige Entscheidungen, wie etwa die Änderung der. Satzung oder die Liquidation der Gemeinschaft, können die Zustimmung der Mehrheit der Gemeinschaft erfordern.
- Ein Mitglied der MB kann zum Direktor ernannt werden, der Direktor ist jedoch nicht berufstätig (er arbeitet im Rahmen eines zivilrechtlichen Vertrags zur Erbringung von Managementdienstleistungen). Für den Direktor wird nur die Mindestsozialversicherungssteuer gezahlt.
- Tätigkeitsbeschränkungen: Eine Kleingemeinschaft kann jede gewerbliche und geschäftliche Tätigkeit ausüben (ebenso wie UAB).
- Buchhaltung und Berichterstattung: Eine Kleingemeinschaft muss Buchhaltungs- und Berichterstattungpflichten erfüllen, Finanzinformationen bereitstellen und den Steuerpflichten nachkommen (ebenso wie UAB).
Ein Einzelunternehmertum ist eine juristische Person mit unbeschränkter Haftung, das heißt, der Inhaber haftet mit seinem Vermögen für ausstehende Verpflichtungen des Einzelunternehmens.
Diese Geschäftsform ist bei Freiberuflern und Kleinunternehmen beliebt. Ein Einzelunternehmen wird von einem Direktor geleitet, der Manager ist der Eigentümer oder Direktor des Unternehmens, zum Manager kann eine andere Person ernannt werden.
Hauptmerkmale des Einzelunternehmens:
- Einzelpersönliches Eigentum: IĮ (Einzelunternehmen) gehört einer Person und wird von ihr geführt. Der Eigentümer eines Einzelunternehmens ist dessen Haupt- und Alleingründer.
- Unbeschränkte Haftung: Der Eigentümer haftet persönlich für alle Verbindlichkeiten des Unternehmens.
- Dies bedeutet, dass bei Ausfällen oder Schulden eines Einzelunternehmens sein Eigentum gefährdet ist.
- Einfache Eintragung: Die Eintragung für eine IĮ erfolgt in der Regel schnell und erfordert keinen großen Papierkram. Normalerweise reicht es aus, ein paar Unterlagen beim Finanzamt einzureichen.
- Begrenztes Kapital: Der Inhaber eines Einzelunternehmens ist nicht verpflichtet, das Stammkapital einzubringen, wie dies bei der Gründung anderer Organisationsformen (z.B. UAB, MB, AB) erforderlich ist.
- Vereinfachte Buchhaltung: IĮ kann ein vereinfachtes Buchhaltungssystem anwenden, das die Finanzbuchhaltung erleichtert.
- Unabhängige Geschäftsführung: Der Inhaber des IĮ trifft alle Entscheidungen und leitet das Unternehmen selbständig. Er ist nicht verpflichtet, sein Handeln mit anderen Teilnehmern oder Aktonären abzustimmen.
Eine Aktiengesellschaft (AB) ist eine offene Aktiengesellschaft. Sie muss Informationen über ihre Aktivitäten öffentlich bekanntmachen und hat strengere Rechnungslegungs- und Berichterstattungs-anforderungen. Diese Form wird vor allem für große Unternehmen angewandt, die ein öffentliches Aktienangebot beabsichtigen. In Litauen beträgt das Mindeststammkapital einer Aktiengesellschaft 25.000 EUR. Die Anzahl der Aktionäre ist unbegrenzt, Aktien können öffentlich gehandelt werden. Das Verwaltungsorgan einer Aktiengesellschaft ist ein Direktor, Manager oder Vorstand.
Die Haftung ist beschränkt, das heißt, ihre Gesellschafter (Aktionäre, Eigentümer, Mitglieder) haften nicht mit ihrem eigenen Vermögen für die Verbindlichkeiten der Aktiengesellschaft.
Hauptmerkmale der Aktiengesellschaft:
- Das Stammkapital: Eine Aktiengesellschaft muss über ein Stammkapital verfügen, das in Aktien aufgeteilt ist. Das Stammkapital bildet die finanzielle Grundlage des Unternehmens und kann zur Tilgung von Schulden und für Investitionen eingesetzt werden. In einigen Gerichtsbarkeiten gelten eventuell Mindestanforderungen an das Aktienkapital.
- Beschränkte Haftung der Teilnehmer: Die Teilnehmer (Aktionäre) einer АB haften nur für ihre Einlagen in die Aktien der Gesellschaft. Ihr persönliches Eigentum ist nicht den Risiken ausgesetzt, die Schulden und Verbindlichkeiten der Gesellschaft betreffen.
- Aktienumlauf: Aktien der AB können auf dem freien Markt oder durch Abschluss privater Transaktionen an andere Personen verkauft, übertragen oder erworben werden. Dies gewährleistet die Liquidität der Aktien und die Möglichkeit, neue Investoren zu gewinnen.
- Verwaltungsrat: АB muss einen Verwaltungsrat oder ein ähnliches Leitungsgremium haben. Der Verwaltungsrat leitet die Unternehmenstätigkeit, trifft strategische Entscheidungen und stellt Geschäftsführer ein.
- Buchhaltung und Berichterstattung: AB muss die gesetzlichen Bestimmungen zur Buchhaltung und Berichterstattung einhalten, Finanzinformationen bereitstellen und Steuerpflichten erfüllen.
- Öffentliche oder geschlossene Gesellschaften: Die Aktiengesellschaften können öffentlich oder geschlossen sein. Öffentliche ABs können ihre Aktien der Öffentlichkeit anbieten und unterliegen häufig strengeren Anforderungen an Rechenschaftspflicht und Transparenz als geschlossene Gesellschaften.
- Börsenhandel: Einige ABs verfügen eventuell über Aktien, die an Wertpapierbörsen gehandelt werden, was den Zugang zu zusätzlichen Finanzierungsquellen ermöglicht und die Sichtbarkeit des Unternehmens erhöht.
Der Prozess der Unternehmenseintragung in Litauen umfasst folgende Hauptschritte:
- Wahl der Organisationsform. Zunächst müssen Sie entscheiden, welche Organisationsform für Ihre Geschäftstätigkeit die richtige ist. Formen wie UAB (geschlossene Aktiengesellschaft), MB (Kleingemeinschaft), IĮ (Einzelunternehmen) u. a. sind in Litauen üblich. Jede von ihnen hat ihre Eigenschaften und Anforderungen.
- Wählen Sie einen Namen für Ihr Unternehmen. Der Name muss in mehreren Informationsdatenbanken – in Litauen, der Europäischen Union und international – überprüft werden. Der Name sollte nicht verwendet werden oder den Namen anderer Unternehmen bzw. Marken zu ähnlich sein. Es empfiehlt sich, sofort mehrere mögliche Optionen vorzubereiten und mit uns Rücksprache zu halten.
- Bestimmung der Kapitalstruktur. Die Gesetze legen die Anforderungen an das Stammkapital für alle juristischen Organisationsformen fest. Wenn beispielsweise eine UAB (Aktiengesellschaft) gegründet wird, ist es notwendig, die Kapitalstruktur einschließlich der Aktienanzahl und ihres Nennwertes zu bestimmen.
- Erstellung von Gründungsunterlagen. Bei der Gründung eines Unternehmens ist die Erstellung der Gründungsunterlagen erforderlich, beispielsweise einer Satzung oder der Leitlinien / eines Protokolls des Leitungsgremiums (abhängig von der gewählten Rechtsform der Geschäftsorganisation). Die Anforderungen an die Gründungsunterlagen sind im Gesetz über Aktiengesellschaften und Kleingemeinschaften der Republik Litauen festgehalten. Die Satzung sollte unter anderem die Art der Tätigkeit des Unternehmens festlegen.
- Juristische Adresse des Unternehmens in Litauen. Es ist nicht erforderlich, dass sich das Unternehmen an dieser Adresse niederlässt oder dort tätig ist. Um das Unternehmen jedoch an dieser Adresse in Litauen einzutragen, ist die schriftliche Zustimmung des Eigentümers der Räumlichkeiten erforderlich. Ein Unternehmen kann für geschäftliche Zwecke eine andere Adresse verwenden, dies muss jedoch durch Ausfüllen eines Sonderformulars gemeldet werden. Bei Bedarf bieten wir den Service der Bereitstellung einer juristischen Adresse an.
- Informationsbereitstellung über die Aktionäre des Unternehmens. Handelt es sich bei den Gesellschaftern des Unternehmens um natürliche Personen, ist zur Eintragung der Gesellschaft eine Kopie der Reisepässe, die Wohnadresse, die Kontakttelefonnummer und die Email-Adresse einzureichen. Bei 2 oder mehr Gesellschaftern benötigen wir Angaben über den prozentualen Anteil der von ihnen gehaltenen Aktien. Wenn die Gesellschafter eine juristische Person
(-en) sind, dann müssen Sie uns folgendes vorlegen: Auszug über den Aktionär aus dem amtlichen Register, Satzung, eine Kopie des Reisepasses des Direktors, seine Wohnadresse, Telefonnummer und Email-Adresse. - Informationsbereitstellung über den Direktor des zu gründenden Unternehmens. Sie müssen eine Kopie des Reisepasses, die Wohnadresse, die Kontakttelefonnummer und die Email-Adresse des Direktors vorlegen.
- Erstellung der Gründungsurkunde. Als nächstes muss die Gründungsurkunde (Vertrag) fertiggestellt werden, der sämtliche notwendigen, gesetzlich vorgeschriebenen Punkte enthalten muss.
- Die Bildung von Stammkapital. Der nächste Schritt ist die Eröffnung eines Einlagekontos bei der Bank, auf das der Betrag des Stammkapitals einzubringen ist. Die Anforderungen an die Höhe des Stammkapitals unterscheiden sich je nach Wahl der Rechtsform der Geschäftsorganisation.
- Unternehmenseintragung im Registerzentrum. Nächster Schritt besteht darin, alle erforderlichen Rechtsformulare auszufüllen und einzureichen, um das Unternehmen im Registerzentrum eintragen zu lassen.
- Einholung der Eintragungsunterlagen. Nach erfolgreicher Anmeldung werden Ihnen die offiziellen Eintragungsunterlagen ausgehändigt, darunter ein Auszug aus dem Melderegister, eine Meldebescheinigung und weitere notwendige Dokumente.
- Eintragung des Unternehmens durch öffentliche Behördenstellen. Vergessen Sie nach Abschluss der Gewerbeanmeldung nicht, Ihr Unternehmen bei der litauischen Steuerinspektion (VMI) und der litauischen Sozialversicherung (Sodra) anzumelden. Unsere Buchhalter helfen Ihnen dabei.
Weitere Informationen zu diesem Service finden Sie auf unserer Website: BUCHHALTUNGSDIENSTLEISTUNGEN | InLegal PRO. - Eröffnung eines Unternehmensbankkontos. Der nächste Schritt besteht darin, ein Bankkonto für Ihr Unternehmen zu eröffnen. Wir können Ihnen dabei zu Hilfe kommen und bei der Kontoeröffnung sowohl in Litauen als auch in Polen behilflich sein. Weitere Informationen zu diesem Service finden Sie auf unserer Website: BANKKONTO IN LITAUEN ERÖFFNEN | InLegal PRO.
Eine alternative Lösung
EIN BEREITS BESTEHENDES UNTERNEHMEN KAUFEN
Um andererseits das Eintragungsverfahren eines neuen Unternehmens zu vermeiden, kann eine Firma in Litauen auf einem schnelleren Weg eröffnet werden. Sie können unsere Spezialisten kontaktieren und ein fertig eingetragenes Unternehmen in Litauen mit einem Mindeststammkapital erwerben. Somit können Sie Ihr Unternehmen sofort nach dem Kauf starten. Jedes Unternehmen kann jede Art von Tätigkeit ausüben (dies wird bereits bei der Eintragung festgelegt).
Wenn Sie bei uns ein fertiges neues Unternehmen erwerben, erhalten Sie ein komplettes Dokumentenpaket, juristische Adresse und ein Firmensiegel. Alle Dokumente können sowohl in unserem Büro als auch aus der Ferne unterzeichnet werden.
Gegebenenfalls kann die Änderung des Firmennamens, die Erhöhung des Stammkapitals oder sonstige Änderungen erforderlich werden. Alle diese Eingriffe sind nicht besonders schwierig und können von Fachleuten in relativ kurzer Zeit durchgeführt werden.
HINTERLASSEN SIE EINE ANFRAGE FÜR EINE KOSTENLOSE BERATUNG